
Bestseller
Zuletzt angesehen
Top Produkte
|
|
|
|
|
| Omnibus ·· Software ·· Management | ||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||
| Alle Produktbilder zeigen | ||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||
|
Hier finden Sie als Hotel, Restaurant, Freizeitpark oder Eventveranstalter Busunternehmer und Reiseveranstalter mit touristischem Angebot und eigenem Reiseprogramm wie z.B. Rund- und Städtereisen, Vereins- oder Klassenfahrten u.v.m.. Nutzen Sie diese Möglichkeit für eine Zusammenarbeit und die Neukundengewinnung! Für unsere Kunden im Ausland: Busunternehmen und Reiseveranstalter die das Ausland bereisen, suchen oftmals noch Hotels, Gaststätten oder attraktive Ausflugsziele in Österreich, Frankreich, Italien und vielen weiteren Ländern. So gewinnen Sie neue Kunden im Bereich Fuhrpark und Technik: Busunternehmen mit eigener Werkstatt oder Bus-Waschanlage, für Ihre Produkte und Serviceleistungen Ihre Vorteile:
Die Lizenz können Sie auch für Ihre Zielgruppen bereits vorselektiert erwerben z.B. nach PLZ-Gebiet, Aktivitäten oder Anfahrtsländer... Auf diese Weise arbeiten Sie nur mit den Daten, die Sie tatsächlich benötigen. So vermeiden Sie zu hohe Portokosten wegen unnötiger Aussendungen! Über 70 Selektionskriterien auf einen Blick: Hier können Sie SELBST SELEKTIEREN! Die Weitergabe und Nutzung an und für Dritte (inklusive konzernverbundener Unternehmen) ist untersagt. Als Agentur oder Dienstleister wenden Sie sich bitte direkt an den Verlag. € 0,98 pro Adresse für das 1 Jahr ab Kaufdatum + einer Datenbankpauschale von € 38,00 NEU: Lizenzverlängerung für 1 Jahr inkl. Update nur noch € 0,22 pro Adresse. + einer Datenbankpauschale von € 38,00 Info-Hotline: 089/3 23 91-319 Frau Oettmeier berät Sie gerne und erstellt Ihnen Ihr individuelles Angebot. Das Programm kann auf PC Systemen mit folgenden Betriebssystemen installiert und benutzt werden: Windows 7 / Vista/ WIN XP/ WIN 2000/ 98 SE. Hinweis: Werden Kundendaten zu Zwecken der Werbung erhoben, gespeichert und genutzt, müssen sowohl die Regelungen im BDSG (v.a. § 28) als auch im UWG (v.a. § 7) beachtet werden. Die Verwendung personen-bezogener Daten von natürlichen Personen (auch von Einzelunternehmern, Ein-Mann-GmbHs, § 4 BDSG) ist grundsätzlich nur zulässig, wenn der Betroffene ausdrücklich vorher eingewilligt hat (§ 4 a BDSG) oder das Gesetz es erlaubt. Unabhängig davon ist die wettbewerbsrechtliche Einwilligung des Kunden erforderlich, die bei Werbung per Telefon, SMS, Fax oder E-Mail vorab erteilt werden muss. |
||||||||||||||||||
| Artikel-Nr.: 48025000000 | ||||||||||||||||||
| Weitere Informationen zu folgenden Themen: | ||||||||||||||||||
| Adressen (4) Werbung (3) | ||||||||||||||||||
| Produkte, die Sie auch interessieren könnten: | ||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||