Nachweisdokument für Fahrpersonal und Fuhrparkverantwortliche.
Nach § 36 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 70 und 71 „Fahrzeuge“ in Verbindung mit dem DGUV Grundsatz 314-002 „Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal“ hat der/die Fahrzeugführer/in vor Beginn jeder Arbeitsschicht die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen zu prüfen und während der Arbeitsschicht den Zustand des Fahrzeuges auf augenfällige Mängel hin zu beobachten.
Kontrollen wie:
50 Blatt und 50 Durchschläge pro Block
DIN A5 mit Abheftlochung
Selbstdurchschreibend
Mit Einlegekarton
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50 Sätze 2fach, selbstdurchschreibend, DIN A5 |
Artikel-Nr.: 10232000000 |
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