Nach § 49, Absatz 4 PBefG, ist die Führung des Auftrag-Eingangs-Buches und dessen Aufbewahrung für mindestens ein Jahr Pflicht. Für Mietwagen ist seit dem 1. Oktober 1983 über die eingegangenen Beförderungsaufträge und deren Abwicklung ein Auftrag-Eingangs-Buch zu führen. Es ist bei der Genehmigungsbehörde zur Einsicht vorzulegen und hat entsprechend unserem Muster auszusehen.
Mindestabnahme: 3 Stück
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