NEUE Auflage 2023: Aushangpflichtige Gesetze - ein Muss im Unternehmen
Sie als Arbeitgeber müssen die Aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb am Schwarzen Brett mehrfach zur Verfügung stellen, wenn Ihr Betrieb aus mehreren Einheiten besteht. Dies gilt auch, wenn sich Ihr Betrieb beispielsweise über große Flächen oder mehrere Etagen erstreckt oder aus mehreren Filialen besteht.
Wo hat sich sonst noch etwas getan?Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz: Jetzt können sich auch Beschäftigte an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden, die sich im Zusammenhang mit den Themen Elternzeit/Pflegezeit (siehe auch die beiden nächsten Punkte) vom Arbeitgeber diskriminiert fühlen.
Im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) gab es mehrere Änderungen, die eine bessere Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf bringen sollen und Auswirkungen auf die betriebliche Praxis haben können:
U.a. müssen nun auch Kleinunternehmen mit unter 15 Mitarbeitenden innerhalb von 4 Wochen auf einen Antrag auf Elternzeit-Teilzeit reagieren und bei einer Ablehnung diese nachvollziehbar begründen.
Im Pflegezeitgesetz: Die Änderungen betreffen diverse Passagen und darüber hinaus auch wieder die Pandemie-bedingten Sonderregelungen des § 9 und die darin genannten Fristen.
Mit der topaktuellen Frühjahrs-Auflage 2023 sind Sie voll und ganz auf der sicheren Seite: denn damit haben Sie alle aushangpflichtigen Gesetze und einiges mehr auf aktuellem Stand parat:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsgerichtsgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitszeitgesetz
- Biostoff-Verordnung
- Bundesdatenschutzgesetz
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch (nur arbeitsrechtliche Vorschriften)
- Gendiagnostikgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
- Kinderarbeitsschutzverordnung
- Ladenschlussgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Pflegezeitgesetz
- Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung
- Sozialgesetzbuch Siebtes Buch
- Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung
- Nachweisgesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
Sie bekommen in einem vorgelochten Heft zusammengefasst alle aushangpflichtigen Gesetze zum Aufhängen am Schwarzen Brett.
Kommt der Arbeitgeber der Aushangpflicht nicht nach, können Bußgelder in Höhe von bis zu € 5.000,- geahndet werden.