In § 16 des Arbeitszeitgesetzes (und sinngemäß auch in diversen anderen Gesetzen) steht Folgendes:
„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck dieses Gesetzes […] an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen.“
Das bedeutet die Aushangpflicht für Sie: Jeder Arbeitgeber muss diese Gesetze aushängen.
Und selbstverständlich müssen diese auch auf dem aktuellsten Stand sein.
Außerdem müssen Sie als Arbeitgeber die aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb am Schwarzen Brett mehrfach zur Verfügung stellen, wenn Ihr Betrieb aus mehreren Einheiten besteht. Dies gilt auch, wenn sich Ihr Betrieb beispielsweise über große Flächen oder mehrere Etagen erstreckt oder aus mehreren Filialen besteht. Zudem hat auch der Betriebsrat ein Recht auf eine eigene Aushangmöglichkeit, sprich: für ihn sollte möglichst eine eigene Ausgabe aushängen.
Seit der Herbst-Auflage 2023 der Aushangpflichtigen Gesetze gab es wieder Änderungen in Aushang-relevanten Rechtstexten, die Sie beachten müssen, z.B. im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.
Und das kommt noch dazu: Seit 10. Januar 2024 gilt die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) – die finden Sie auch schon im Download dieser neuen 43. Auflage!
Also – ehe sich jemand beschweren kann, dass er aufgrund einer veralteten Ausgabe leider nicht richtig informiert und deshalb benachteiligt wurde, lieber gleich die 43. Auflage der Aushangpflichtigen Gesetze besorgen, damit Sie auf der sicheren Seite sind!
Denn wenn sowohl Gesetzesverstöße als auch veraltete Auflagen (mehr dazu unten) zusammenkommen, kann das schon ziemlich ins Geld gehen.
Mit der topaktuellen Frühjahrs-Auflage 2024 sind Sie voll und ganz auf der sicheren Seite: denn damit haben Sie alle aushangpflichtigen Gesetze und einiges mehr auf aktuellem Stand parat:
Sie bekommen in einem vorgelochten Heft zusammengefasst alle aushangpflichtigen Gesetze zum Aufhängen am Schwarzen Brett. Inklusive weiterer Vorschriften, die eng damit verknüpft sind und daher im Zusammenhang gelesen werden sollten. Einleitungen vor jedem Gesetz erklären Ihnen die Besonderheiten und liefern nützliche Definitionen.
Am besten, Sie hängen Ihre neue Frühjahrs-Auflage gleich an alle Schwarze Bretter.
Denn wenn die Kontrolleure veraltete oder fehlende Aushänge entdecken, können satte Bußgelder fällig werden: seit diesem Jahr bis zu 5.000 € (statt bisher bis zu 2.500 €).
212 S., Softcover, Loch für die Aufhängung |
150 x 210 mm |
43. Auflage 4/2024 |
Artikel-Nr.: 22729000000 |
Mit Download Zusatzinformationen zu unserer 41. Auflage Aushangpflichtige Gesetze stehen auf der Website zum Herunterladen bereit. Im Buch finden Sie den entsprechenden Code sowie eine Anleitung. |
Downloads zu diesem Artikel |
Inhaltsverzeichnis_42. Auflage.pdf [pdf] |
Leseprobe_42. Auflage.pdf [pdf] |
Produkte, die Sie auch interessieren könnten: |
|