Wer „Bestandsschutz" ruft, will Angriffe wegen nicht mehr heutigen Sicherheitsanforderungen genügenden und wesentlich unveränderten Anlagen oder Bauwerken abwehren gegen
• Aufsichtsbehörden, die Nachrüstungen anordnen (Öffentliches Recht),
• Verletzte, die nach Unfällen auf Schadensersatz verklagen (Zivilrecht),
• Staatsanwälte, die wegen Fahrlässigkeitstaten anklagen (Strafrecht).
Dieses Buch bespricht Spezialvorschriften zum Bestandsschutz aus wichtigen Rechtsbereichen, Rechtsgrundsätze und Rechtssprechungspraxis zu Nachrüstungspflichten – also den Rahmen, innerhalb dessen Unternehmensverantwortliche eigenverantwortlich Entscheidungen über den Weiterbetrieb alten Bestands und das Ausmaß der dabei erforderlichen Sicherheit treffen müssen.
In dieser zweiten Auflage widmet sich ein neu hinzugekommenes Kapitel Altmaschinen und deren nachträglicher CE-Kennzeichnung: Muss der Betreiber nachholen, was der Hersteller versäumt hat? Teil 2 des Buchs enthält 30 – für die Technikpraxis aufbereitete und kommentierte bzw. kritisierte – Gerichtsurteile. Diese Haftungsbeispiele erlauben eine realistische Einschätzung der Voraussetzungen, Reichweite, Grenzen und Rechtsfolgen des Bestandsschutzes und sind Entscheidungshilfe zur Einschätzung der Rechtsgründe, der Situationen und des Umfangs für Nachrüstpflichten und der nötigen Argumentationsmuster für Ansprüche gegen Betreiber alter Anlagen und Maschinen bzw. zur Angriffsabwehr.
311 S., Softcover
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210 x 150 mm
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2., überarb. u. erw. Auflage: 2019
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Artikel-Nr.: 51600030000
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Biographie |
Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Wilrich ist tätig rund um die Themen
Produktsicherheit, Warenvertrieb und Produkthaftung einschließlich der
entsprechenden Betriebsorganisation, Vertragsgestaltung
Führungskräftehaftung, Strafverteidigung und Versicherungsfragen. Er ist
zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsschutz,
Baurecht und Umweltrecht. Er ist an der Fakultät
Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule München zuständig für
Wirtschafts-, Arbeits-, Technik-, Unternehmensorganisationsrecht und
„Recht für Ingenieure" sowie Fachbuchautor zu Compliance-Themen.
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