Ein Gabelstaplerfahrer trägt tagtäglich eine große Verantwortung, nicht nur für die Waren und Güter, die er bewegt sondern auch für die Menschen, die sich in der unmittelbaren Umgebung aufhalten.
Der Umgang mit Gabelstaplern verlangt deshalb Verantwortungsbewusstsein, Geschick und Können.
Zum Fahren eines Gabelstaplers braucht man in Deutschland einen
Staplerführerschein. Die BGV D27 für Flurförderungsfahrzeuge besagt, dass zum selbstständigen Steuern von Flurförderungsfahrzeugen nur Personen beauftragt werden dürfen, die eine Staplerausbildung besitzen. Damit stellt das Führen eines
Gabelstaplers ohne Führerschein ein Risiko für den Arbeitgeber dar, da bei etwaigen Unfällen kein Versicherungsschutz besteht. Im Zweifelsfall haftet der Arbeitgeber beziehungsweise das Unternehmen für die entstandenen Personen- und Sachschäden.
Der Staplerführerschein (Fahrausweis für Flurförderzeuge) enthält
- Aus- und Fortbildungsnachweis
- Erteilung des schriftlichen Fahrauftrages gemäß BGG 925 bzw. den entsprechenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
- Einsatzort bzw. Beauftragtenbereich
Damit ist juristisch eindeutig alles Notwendige in einem Dokument enthalten.
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