Nachweisdokument für Fahrzeughalter und Fuhrparkverantwortliche.
Laut Straßenverkehrszulassungsordnung ist immer der Halter des Fahrzeuges für die gültige Fahrerlaubnis des jeweiligen Fahrers verantwortlich (§ 21 StVG). Im privaten Gebrauch ist der Halter fast immer der Fahrer, insofern versteht sich diese Pflicht von selbst. Bei Firmenfuhrparks ist das anders: Der Halter ist selten auch der Fahrer. Meist ist der Halter – stellvertretende für das Unternehmen - der Geschäfts- und Fuhrparkleiter, der nicht fährt. Dennoch muss er dafür sorgen, dass die Fahrer alle eine gültige Fahrerlaubnis haben und diese regelmäßig kontrollieren. Regelmäßig heißt hier vor der ersten Fahrt und danach alle sechs Monate. Außerdem auch, wenn ein Verdacht auf Entzug der Fahrerlaubnis besteht.
Um diese regelmäßige Kontrollpflicht zu vereinfachen, hat der HUSS-VERLAG ein selbst erklärendes und rechtlich bindendes Formular erstellt.
Hierauf bestätigt der Fahrer
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50 Sätze 2fach, selbstdurchschreibend, DIN A5 |
Artikel-Nr.: 10231000000 |
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