IVV Musterdokumente: Abschluss eines WohnungsmietvertragesDSGVO: Verfahrensverzeichnis
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass zu Prozessen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, der Verantwortliche Verfahrensverzeichnis führen muss. Insbesondere bei einer Prüfung durch die Datenschutzbehörden muss der Verantwortliche solche Verfahrensverzeichnisse vorlegen können. Kann er das nicht, droht ein Bußgeld bis zu 4 % des Jahresumsatzes oder bis zu 20 Millionen Euro. Groß Rechtsanwälte www.gross.team haben dieses Verfahrensverzeichnis entwickelt. Das Verfahrensverzeichnis gibt unter anderem an, welche Daten Ihre Organisation erfassen und weiter geben darf und wann diese Daten zu löschen sind. Das Verfahrensverzeichnis erhalten Sie in Excel, damit Sie es unkompliziert bearbeiten können. Groß Rechtsanwälte bieten Updates zu diesem Verfahrensverzeichnis und reagieren damit auf zukünftige Anforderungen der Datenschutzbehörden und auf mögliche Entscheidungen der Gerichte. Die Updates sind innerhalb der ersten 3 Monate nach Erwerb kostenlos.