
Das aktuelle Datenschutzrecht (DSGVO und BDSG), das seit Mai 2018 gilt, bringt für Arbeitgeber einige Verpflichtungen mit sich. Denn sie haben als Verantwortliche nach Art. 32 Abs. 4 DSGVO sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese nur auf ihre Anweisung verarbeiten. Das heißt, egal ob neuer oder langjähriger Mitarbeiter, ob fest angestellt, Fremdpersonal oder Praktikant: Jeder im Unternehmen muss wissen, wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist.
Nur wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeiter anweisen, sich datenschutzkonform zu verhalten, kommen sie ihren Pflichten aus den Anforderungen zur Sicherheit in der Verarbeitung laut Art. 32 DSGVO nach und schützen sich vor Bußgeldern in Höhe von bis zu 10 Mio. EUR bzw. bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist) (Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO).
Artikel-Nr.: 37650000000 |
Formularsammlung, DIN A4 Set aus 20 Mitarbeiter-Merkblättern à 16 Seiten Inhaltskurzübersicht Allgemeines zum Datenschutz
Pflichten des Mitarbeiters und des Unternehmens Was ist erlaubt, was verboten? Datenverarbeitung Aufbewahrungspflichten und Löschung von Daten Datenschutzkonformes Verhalten am Arbeitsplatz
Datenschutzverstöße
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