Bei Beförderung in Fahrzeugen bis zu 9 Sitzen ist die Größe 40 x 40 cm vorgeschrieben.
Material: Kunststoff und 4 Saugnäpfe
Hinweis: Nach § 33 (4) der BOKraft müssen Schulbus-Kraftfahrzeuge mit mehr als 6 Sitzplätzen (ausschl. Fahrer) an Stirn- und Rückseite mit einer Schulbustafel gekennzeichnet sein. Bei Leerfahrten dürfen die Schulbustafeln / Warntafeln nicht angebracht sein. (Frontschild 40 x 40 cm, Heckschild (60 x 60 cm). Die Vorderseite der Schulbustafel / Warntafel ist orange reflektierend nach RAL 2006 mit schwarzem Rand und schwarzem Symbol.
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